EU Spielzeugverordnung

EU Spielzeugverordnung

Die Spielzeugregulierung in der Europäischen Union (EU) soll die Sicherheit von Spielzeug gewährleisten, das auf dem EU-Markt verkauft wird. Ziel ist es, die Gesundheit und Sicherheit von Kindern zu schützen und den Verkauf von potenziell gefährlichem Spielzeug zu verhindern.

Seit 2009 galt in der EU die Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG), die jedoch nun von der neuen Spielzeugverordnung abgelöst wird. Das bedeutet, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Verordnung so umsetzen müssen, wie sie ist, und keine Anpassungen auf nationaler Ebene vornehmen können.


Vergleich: EU-Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) vs. EU-Spielzeugverordnung (2025)

KategorieRichtlinie 2009/48/EGVerordnung (2025)
RechtsinstrumentRichtlinie – erfordert Umsetzung in nationales Recht der EU-MitgliedstaatenVerordnung – gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, keine nationale Umsetzung erforderlich
AnwendungsbereichGilt für Spielzeug für Kinder unter 14 JahrenGleicher Altersbereich; bestimmte Produkte wie Scooter über 20 kg und Papierbücher für Kinder über 36 Monate sind ausgeschlossen
ChemikaliensicherheitVerbot von krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden (CMR) Stoffen an der Oberfläche von Spielzeug; Beschränkung von 19 Schwermetallen und 55 allergenen Duftstoffen in zugänglichen SpielzeugteilenAusweitung der Verbote auf endokrine Disruptoren, PFAS, bestimmte Bisphenole und andere gefährliche Stoffe; Senkung der Grenzwerte für zahlreiche Stoffe; Ausdehnung einiger Chemikalienbeschränkungen auf alle Spielzeuge, nicht nur solche für Kinder unter 36 Monaten
SicherheitsbewertungHersteller müssen Sicherheitsbewertungen für physikalische, mechanische und chemische Gefahren durchführenUmfassendere Sicherheitsbewertung erforderlich: Chemische, physikalische, mechanische, elektrische, entflammbare, hygienische und radioaktive Risiken; zusätzlich Bewertung von Risiken für psychische und kognitive Entwicklung von Kindern, insbesondere bei digitalen Spielzeugen
KonformitätsdokumentationErklärung der Konformität (DoC) und CE-Kennzeichnung erforderlichEinführung eines digitalen Produktpasses (DPP), zugänglich über einen QR-Code, der die herkömmliche Konformitätserklärung ersetzt; enthält detaillierte Produktinformationen wie Herstellerangaben, Konformitätsnachweise und Sicherheitshinweise
Online-VerkäufeKaum spezifische Vorgaben für Online-MarktplätzeVerpflichtung für Online-Marktplätze, sicherzustellen, dass Spielzeuge den Sicherheitsanforderungen entsprechen; Plattformen müssen CE-Kennzeichnung, Sicherheitshinweise und DPP-Links vor Kaufabschluss sichtbar machen
MarktüberwachungMarktüberwachung obliegt den nationalen BehördenVerbesserte Durchsetzung: Behörden haben Zugang zu DPPs, um Überprüfungen effizienter zu gestalten; Einführung von IT-Systemen zur Prüfung von DPPs an den EU-Grenzen, um nicht-konforme Spielzeuge leichter zu erkennen
Warnhinweise & KennzeichnungWarnhinweise und empfohlene Altersangaben müssen klar sichtbar sein; CE-Kennzeichnung muss auf dem Spielzeug oder der Verpackung angebracht sein Warnhinweise müssen deutlich sichtbar sein und können standardisierte Piktogramme enthalten; Sicherheitsinformationen müssen auch im DPP enthalten sein
ÜbergangsfristIn Kraft seit dem 20. Juli 2011; chemische Sicherheitsanforderungen seit dem 20. Juli 2013Tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft; die meisten Anforderungen gelten nach einer Übergangsfrist von 30 Monaten, die DPP-Anforderungen nach 48 Monaten

Hersteller, Importeure und Händler müssen sich über die neuesten Vorschriften und Normen in der EU auf dem Laufenden halten, da sich diese Anforderungen im Laufe der Zeit ändern können, um neuen Sicherheitsbedenken zu begegnen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung zu vermeiden.

Weitere Informationen:

Vermeidbar und doch allgegenwärtig: Schädliche Chemikalien, die in allen Arten von Konsumgütern gefunden werden, unterstreichen die Notwendigkeit einer strengeren EU-Regelung – https://www.beuc.eu/press-releases/preventable-yet-everywhere-harmful-chemicals-found-all-kinds-consumer-products

Ein Überblick über die europäischen und internationalen Phthalat-Vorschriften: Schwerpunkt auf Produkten des täglichen Bedarfs – https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9594424/

Phthalat-Verordnungen in der Europäischen Union: Ein Überblick – https://www.compliancegate.com/phthalate-regulations-european-union/

Keine schädlichen Chemikalien mehr in Spielzeug: eine EU-Verordnung zur besseren Wahrung der Rechte von Kindern – https://home.crin.org/readlistenwatch/stories/no-harmful-chemicals-in-toys