REACH

REACH

REACH ist die EU Verordnung vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation), Zulassung (Authorization) und Beschränkung von Chemikalien (Restriction of CHemicals). Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft, um die Bereitstellung grundlegender Informationen über in der EU hergestellten, verwendeten und importierten Industriechemikalien sicherzustellen und die Verwendung der gefährlichsten Chemikalien einzuschränken oder zu verbieten. REACH kontrolliert Chemikalien als solche oder in Produkten, wenn sie in der EU hergestellt und verwendet oder aus dem Ausland in die EU eingeführt werden.

Der Hersteller oder Importeur muss alle hergestellten und auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Chemikalien registrieren lassen. Die Registrierung ist unabhängig von der Gefahrenklasse in den folgenden Fällen erforderlich:

  • der Stoff wird in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt;
  • der Stoff nicht in der Liste der Ausnahmen aufgeführt ist; Ausnahmen werden gemacht für:

radioaktive Stoffe, Stoffe in vorübergehender Verwahrung unter zollamtlicher Überwachung, die Beförderung gefährlicher Stoffe, Stoffe, die im Interesse der Verteidigung verwendet werden, nicht isolierte Zwischenprodukte, Abfälle, jedoch nicht aus Abfällen gewonnene Erzeugnisse

  • Monomere, die in einer Konzentration von mehr als 2 Gewichtsprozent in 1 Tonne oder mehr pro Jahr enthalten sind;
  • ausgeschiedene Bestandteile aus komplexen Erzeugnissen, wenn ihr Gesamtvolumen mehr als 1 Tonne beträgt.

Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe, nicht nur für solche, die in industriellen Prozessen verwendet werden, sondern auch für solche des täglichen Lebens, z. B. in Reinigungsmitteln, Farben sowie in Erzeugnissen[1] wie Kleidung, Möbeln und Elektrogeräten.

Die gefährlichsten Stoffe in REACH, die für den Menschen oder die Umwelt schädlich sind, werden als besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern – SVHC) bezeichnet und sind in der zweimal jährlich aktualisierten REACH-Kandidatenliste aufgeführt. REACH definiert ein Produkt als einen Gegenstand, der während der Produktion eine besondere Form, Oberfläche oder Gestaltung erhält, die seine Funktion in höherem Maße bestimmt als seine chemische Zusammensetzung. Nach REACH sind Produkte zum Beispiel Kleidung, Bodenbeläge, Möbel, Schmuck, Zeitungen und Kunststoffverpackungen. Am 17. Januar 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) neun gefährliche Chemikalien in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen (SVHC-Liste), wodurch sich die Gesamtzahl der besonders besorgniserregenden Chemikalien auf 233 erhöht.

Sobald ein Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wird, erlegt REACH Herstellern und Importeuren die unmittelbare Verpflichtung auf, die Stoffe zu deklarieren, falls sie vorhanden sind. SVHC-gelistete Chemikalien sind in der EU nur mit einer speziellen, zeitlich begrenzten Zulassung erlaubt. Wird die Zulassung nicht erneuert, gilt für SVHC-Stoffe ein Verfallsdatum, nach dem sie auf die REACH-Beschränkungsliste der EU gesetzt werden können.

Die EU-Mitgliedsstaaten erkennen SVHCs als besonders besorgniserregende, aber global relevante Chemikalien an, da viele von ihnen heute unkontrolliert mit Materialien in internationalen Lieferketten für Produkte verbreitet sind. Mehrere Länder nutzen die REACH-Verordnung der EU als Inspirationsquelle für die Reform ihrer eigenen nationalen Chemikaliengesetze.

Nach 17 Jahren der Anwendung muss die REACH-Verordnung, das grundlegende EU-Gesetz, jedoch überarbeitet werden, um die in der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit beschriebenen wichtigen Maßnahmen zu verwirklichen. Zu den anstehenden wichtigen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Förderung sicherer und nachhaltiger Chemikalien auf globaler Ebene zusammen mit einem Exportverbot für gefährliche Chemikalien, die in Europa verboten sind;
  • Einführung oder Verstärkung von Bestimmungen zur Berücksichtigung von Kombinationswirkungen in den Rechtsvorschriften für Industriechemikalien, Materialien mit Lebensmittelkontakt und Kosmetika;
  • Veröffentlichung der Mitteilung über das Konzept der wesentlichen Verwendungen
  • Einrichtung eines EU-Frühwarn- und Aktionssystems für Chemikalien, um neu auftretenden Risiken zu begegnen.

Weitere Informationen:

Zum Verständnis von REACH: https://echa.europa.eu/regulations/reach/understanding-reach

Erste Schritte bei der Umsetzung von REACH: https://echa.europa.eu/support/getting-started

REACH und besonders besorgniserregende Stoffe: https://sinlist.chemsec.org/

Connection between REACH & CLP: https://www.cirs-reach.com/REACH/REACH_CLP.html

NGO letter urging the Commission to advance on the Chemicals Strategy promises: https://eeb.org/wp-content/uploads/2023/11/NGO-letter-Sefcovic_CSS-pending-deliverables.pdf