EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle („PPWR“) gilt für Verpackungen und Verpackungsabfälle aus allen Materialien, die in Europa in Verkehr gebracht werden. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft und ändert die Verordnung 2019/1020 und die Richtlinie 2019/904 und hebt die Richtlinie 94/62/EG auf.

Die PPWR enthält Anforderungen an das Verpackungsdesign, wiederverwendbare Verpackungen und die Abfallbewirtschaftung. Als Verordnung gilt sie für alle EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen und unmittelbar und muss nicht in nationales Recht überführt werden.

Nach langwierigen Verhandlungen hat sich der Umweltausschuss des EU-Parlaments Ende Oktober 2023 auf seinen Standpunkt zum PPWR geeinigt. Als nächster Schritt hat das Plenum des Parlaments am 22. November 2023 darüber abgestimmt. Der EU-Umweltrat (Umweltminister der Mitgliedstaaten) fügte eine Ausnahme für Mitgliedsstaaten von der Verpflichtung zur Einführung von Pfandrücknahmesystemen hinzu, eine Quote von über 78% für die getrennten Sammlung zu erreichen. Damit konnte am 4. März 2024 eine vorläufige Einigung zwischen dem EU-Parlament und dem EU-Rat erzielt werden. Die Vereinbarung wurde am 24. April 2024 vom EU-Parlament angenommen.

Der PPWR ist Teil der Aktivitäten, die im Europäischen Green Deal festgelegt sind, und wird zur EU-Plastikstrategie beitragen.

Schlüsselaspekte der EU-Verpackungsverordnung

Die PPWR gilt für Verpackungen und Verpackungsabfälle aller Materialien, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Sie soll das massive Verpackungsmüllproblem in der EU adressieren und Verpackungsabfälle reduzieren. Dazu schließt sie Anforderungen an Verpackungsdesign, Vorgaben zu Mehrweg und Abfallmanagement ein.

Trotz ihrer Mängel in Form von Schwächen, Ausnahmen und Schlupflöchern, ist die Verordnung ein erster wichtiger Schritt zur Verringerung von Verpackungsmüll und zum Schutz von Gesundheit, Ressourcen und Klima. Sie legt einige wesentliche Anforderungen an Verpackungen fest, insbesondere in Bezug auf Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit. Regierungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene kann sie dabei unterstützen, Verpackungsmüll zu verringern.

Vermeidung

Die PPWR legt erstmals verbindliche Abfallvermeidungsziele für Verpackungen fest. Jeder Mitgliedstaat muss sein Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsabfällen um mindestens 5% bis 2030, 10% bis 2035 und 15% bis 2040 verringern. Das Vergleichsjahr ist 2018.

Mehrweg & Refill

Ab 2027 müssen HORECA-Betriebe (Hotels, Restaurants, Cafés) mitgebrachte Behälter befüllen („refill“) und bis 2028 ein Mehrwegsystem eingeführt haben. Dabei gilt die unverbindliche Zielsetzung, bis 2030 einen Mehrweganteil von 10 % zu erreichen. Darüber hinaus sind Mehrwegziele für Transport-, Sammel- und Getränkeverpackungen für 2030 und 2040 vorgesehen – mit Ausnahmen für bestimmte Verpackungsarten wie z.B. Karton. Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmen von den Mehrwegzielen für kleine Unternehmen oder wenn Mitgliedstaaten höhere Recycling- oder Abfallvermeidungsziele erreichen als vorgeschrieben.

Verbote

Die PPWR sieht ab 2030 ein Verbot von Einwegplastikverpackungen vor für Bündelungen/Umverpackungen (z.B. für Flaschen, Dosen…), unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, für den vor-Ort-Verzehr im Gastgewerbe, für Kleinstportionen (z.B. Sahne, Zucker…) beim vor-Ort-Verzehr im Gastgewerbe, Miniatur-Hotelkosmetika (z.B. Shampoo, Lotion…). Außerdem sollen sehr leichte Kunststofftragetaschen, Lebensmittelbehälter aus expandiertem oder extrudiertem Polystyrol (EPS/XPS), Schrumpffolien zum Schutz von Gepäckstücken und Kunststoffchips für den Transport verboten werden. Die Verbote beziehen sich nur auf Plastik und enthalten zahlreiche Ausnahmen.

Chemikalien

Ab Mitte 2026 schreibt die PPWR ein Verbot von PFAS in Lebensmittelverpackungen vor. Bis Ende 2026 müssen die EU-Kommission und die EU-Chemikalienagentur (ECHA) einen Bericht über besorgniserregende Chemikalien in Verpackungen vorlegen, um weitere Überlegungen zur Beschränkung von Chemikalien anzustellen, die die Wiederverwendung und das Recycling beeinträchtigen und ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Bis 2030 soll eine Methodik zur Identifizierung von besorgniserregenden Stoffen in Verpackungen festgelegt werden, um deren Kennzeichnung (Substanz und Konzentration) sicherzustellen.

Recycling

Verpackungen müssen bis 2030 für das Recycling konzipiert und bis 2035 in der EU weitgehend recyclingfähig sein. Die PPWR sieht einen Schwellenwert für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen von 65 % bis 2025 und 70 % bis 2030 vor. Darüber hinaus werden für 2030 und 2040 Zielvorgaben festgelegt, nach denen die Hersteller einen Mindestanteil an Rezyklaten in Kunststoffverpackungen verwenden müssen.

Erweiterte Herstellerverantwortung

Die PPWR sieht vor, dass verschiedene Kosten im Abfallsektor durch Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen gedeckt werden. Darüber hinaus müssen die Systeme der Herstellerverantwortung und die Pfandsysteme einen Mindestanteil ihres Budgets für die Finanzierung von Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen aufwenden.

Pfandsysteme

Bis 2029 müssen die Mitgliedstaaten Pfand- und Rücknahmesysteme für Einweg-Plastikflaschen und -Metalldosen einführen, es sei denn, sie erreichen bis 2026 eine Getrenntsammlungsquote dieser Verpackungen von 80 % und legen einen Plan mit konkreten Maßnahmen vor, um bis 2029 eine Getrenntsammlungsquote von 90 % zu erreichen. Darüber hinaus soll angestrebt werden, Einweggetränkeflaschen aus Glas, Mehrwegverpackungen und in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Flaschen/Dosen in das Pfandsystem einzubeziehen.

Weitere Informationen:

Gesetzerstext: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj/eng
Pressemitteilung Europäisches Parlament: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240301IPR18595/deal-on-new-rules-for-more-sustainable-packaging-in-the-eu
Pressemitteilung Europäischer Rat: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240301IPR18595/deal-on-new-rules-for-more-sustainable-packaging-in-the-euVorschlag der EU-Kommission für eine Überarbeitung des PPWR: https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-packaging-and-packaging-waste_en
Website der EU-Kommission zum PPWR: https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en
Merkblatt der EU-Kommission: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/65f65729-709e-11ed-9887-01aa75ed71a1/language-en/format-PDF/source-276420028
NGO-Brief zum PPWR: https://rethinkplasticalliance.eu/wp-content/uploads/2023/06/Copy-of-PPWR_-Open-Letter-and-Fact-Sheet.pdf

Diese Seite wurde in Zusammenarbeit mit Exit Plastik erstellt.