EU Verordnung Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP)

EU Verordnung Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP)

Die CLP-Verordnung ist die europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Sie ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten und gilt in der gesamten Europäischen Union und in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein). Sie basiert auf den internationalen Einstufungskriterien des Global Harmonized System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS), die in EU-Recht umgesetzt wurden.

Diese EU-Rechtsvorschriften sind für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler, die Stoffe auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, verbindlich. Gemäß der CLP-Verordnung muss die Industrie die Gefahren von Stoffen und Gemischen charakterisieren, bevor sie in Verkehr gebracht werden, und sie entsprechend der ermittelten Gefahren einstufen. Wenn ein Stoff oder ein Gemisch gefährlich ist, muss er gekennzeichnet werden, damit Arbeitnehmer und Anwender in der Europäischen Union die möglichen Auswirkungen einer Exposition kennen, bevor sie mit dem Stoff in Kontakt kommen.

Bei der Anwendung dieses Verfahrens wird das Bewusstsein für die potenziellen Gefahren von Chemikalien auf Etiketten mit Signalwörtern und Gefahrenpiktogrammen sowie auf Sicherheitsdatenblättern mit den Gefahrensätzen und Piktogrammen vermerkt, die auf die Art der jeweiligen Gefahr und deren Vermeidung sowie auf die Lagerung und Entsorgung von Stoffen für jede Gefahrenklasse und -kategorie hinweisen. Auf diese Weise werden die Benutzer auf potenzielle Risiken und die Notwendigkeit, diese zu managen, aufmerksam gemacht.

Die CLP-Verordnung legt auch gemeinsame Verpackungsstandards fest, um die sichere Lieferung von Chemikalien zu gewährleisten. Die Verordnung ist auch die Rechtsgrundlage für einen Großteil der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Risikomanagement von Chemikalien.

Eines der Hauptziele bei der Anwendung der mit der CLP-Verordnung eingeführten Vorschriften ist die Feststellung, ob eine bestimmte Chemikalie oder ein Gemisch Eigenschaften aufweist, die sie als gefährlich einstufen. Ist dieses Kriterium erfüllt, sollte der Stoff oder das Gemisch auf der Grundlage der gesammelten Informationen, z. B. der toxikologischen Daten, entsprechend eingestuft werden. Erfüllt der Stoff oder das Gemisch die Bedingungen dieser Einstufung, besteht der nächste Schritt darin, die mit ihm verbundenen Gefahrenklassen und -kategorien zu bewerten. Diese Klassen unterteilen die Gefahren in physikalische, gesundheitliche, ökologische und sonstige Gefahren. Im Jahr 2023 werden die folgenden neuen Gefahrenklassen eingeführt:

  • Endokrine Störungen für die menschliche Gesundheit
  • Endokrine Störungen für die Umwelt
  • PBT (persistent, bioakkumulierbar, toxisch), vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierbar)
  • PMT (persistent, mobil, toxisch), vPvM (sehr persistent, sehr mobil)

Die Verordnung enthält neue Kennzeichnungselemente, entsprechende EU-Gefahrensätze (EUH) und Einstufungsgrenzen für Gemische. Diese neuen Kategorien wurden zwar nicht in das Global Harmonized System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen übernommen, aber die EU setzt sich dafür ein, dass sie auch in GHS übernommen werden. Dieser politische Prozess kann jedoch einige Zeit dauern und erfordert eine Zustimmung aller beteiligten Staaten.

CLP gilt für die meisten Chemikalien, die in die EU-Märkte für Industrie, Gewerbe und Verbraucherprodukte gelangen, auch für solche, die in sehr kleinen Mengen geliefert werden. Einige chemische Produkte sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen, z. B. fertige Kosmetika und Arzneimittel.

Die CLP-Verordnung sieht auch mehrere Verfahren vor, um einen einheitlichen Ansatz für die Verwendung gefährlicher Chemikalien oder Gemische zu gewährleisten, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beitragen.

Für weitere Informationen:
CLP verstehen
https://echa.europa.eu/regulations/clp/understanding-clp

Neue Gefahrenklassen für die CLP-Verordnung eingeführt
https://www.cirs-group.com/en/chemicals/new-hazards-classes-introduced-for-clp-regulation

Einhaltung der EU CLP-Verordnung
https://www.cirs-group.com/en/chemicals/eu-clp-compliance

Einstufung und Kennzeichnung (CLP/GHS)
https://single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/chemicals/classification-and-labelling-clpghs_en

Neue Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung (CLP) Gefahrenklassen
https://www.intertek.com/blog/2023-05-30-clp-hazard-classes/