Engagement
Die EU Kommission und verschiedenen EU Agenturen bieten Organisationen und Einzelpersonen die Möglichkeit, sich in laufende Politikprozesse einzubringen. Hier stellen wir eine Auswahl an aktuellen Konsultationen zu den Themen Chemikalien und Gesundheit bereit. Bei einigen der Möglichkeiten zum Engagement muss man sich zuerst hier registrieren.
ECHA, European Chemicals Agency – Europäische Chemikalienbehörde
Die Europäische Chemikalienbehörde ECHA veröffentlicht viele Konsultation zur Beteiligung der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik. Die aktuellen Konsultationen finden sich hier.
EU Kommission: Have your say
Die EU Kommission veröffentlicht unter dem Schlagwort „Have your say“ laufend Konsultationen, bei welchen sich alle Stakeholder einbringen können. Aktuelle Konstultationen zu den Themen Chemikalien und Gesundheit sind:

Europäische Chemikalienagentur – Vorschlag für eine Grundverordnung
Zusammenfassung der Europäischen Kommission:
Die geltenden Vorschriften für die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stammen aus dem Jahr 2006. Seit 2008 ist die ECHA mit neuen Aufgaben betraut, die in mehreren Rechtsvorschriften und Ad-hoc-Vereinbarungen festgelegt sind.
Im Rahmen dieser Initiative wird eine Grundverordnung für die ECHA vorgeschlagen. Sie zielt darauf ab,
- die Governance der ECHA zu stärken und an deren künftige Rolle anzupassen sowie
- die Arbeitsmethoden der ECHA-Gremien zu straffen und deren Finanzierung nachhaltiger zu gestalten.
Deadline 02. Dezember 2025

Persistente organische Schadstoffe – Chlorpyrifos
Zusammenfassung der Europäischen Kommission:
Die Verordnung (EU) 2019/1021 setzt die internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (chemische Stoffe) um.
Im Anschluss an den Beschluss, Chlorpyrifos in das Übereinkommen aufzunehmen, wird mit dieser Initiative Anhang I der Verordnung geändert, um Chlorpyrifos als Stoff aufzunehmen, der bestimmten Beschränkungen unterliegt.
Deadline: 19. Dezember 2025
Persistente organische Schadstoffe – langkettige Perfluorcarbonsäuren, ihre Salze und verwandte Verbindungen
Zusammenfassung der Europäischen Kommission:
Die Verordnung (EU) 2019/1021 setzt die internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (chemische Stoffe) um.
Im Anschluss an den Beschluss, langkettige Perfluorcarbonsäuren, ihre Salze und verwandte Verbindungen in das Übereinkommen aufzunehmen, wird mit dieser Initiative Anhang I der Verordnung geändert, um langkettige Perfluorcarbonsäuren, ihre Salze und verwandte Verbindungen als Stoff aufzunehmen, der bestimmten Beschränkungen unterliegt.
Deadline: 19. Dezember 2025
Persistente organische Schadstoffe – mittelkettige Chlorparaffine
Zusammenfassung der Europäischen Kommission:
Die Verordnung (EU) 2019/1021 setzt die internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (chemische Stoffe) um.
Im Anschluss an den Beschluss, mittelkettige Chlorparaffine in das Übereinkommen aufzunehmen, wird mit dieser Initiative Anhang I der Verordnung geändert, um mittelkettige Chlorparaffine als Stoff aufzunehmen, der bestimmten Beschränkungen unterliegt.
Deadline: 19. Dezember 2025
Andere Möglichkeiten des Engagements

Handelt jetzt und verbietet PVC
Diese Petition richtet sich an die Europäische Kommission
Diese Kampagne wird von EEB, ZWE, RPA, HEAL, CLIENTEARTH, HCWH organisiert.
Hier unterzeichnen: https://action.wemove.eu/sign/202310-act_now_to_ban_pvc-DE
NGOS FORDERN EU-POLITIKER AUF, EHRGEIZIGE STRATEGIEN FÜR DEN AUSSTIEG AUS DER NUTZUNG DES SCHÄDLICHEN KUNSTSTOFFS ZU ENTWICKELN.
Die schädlichen Auswirkungen von PVC auf die Gesundheit und die Umwelt erfordern einen vollständigen Ausstieg aus der Verwendung dieses Materials. Um die ehrgeizigen Ziele des EU-Nullverschmutzungsplans (engl. ‘Zero-pollution plan‘) und der Initiativen für eine schadstofffreie Umwelt zu erreichen, fordern wir die Europäische Kommission auf, im Rahmen der REACH-Verordnung rasch eine ehrgeizige Beschränkung der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens von PVC und seinen Additiven in die Wege zu leiten. Außerdem rufen wir die Europäische Kommission und ihre Mitgliedstaaten dazu auf, ein weltweites Verbot von PVC im Rahmen des neuen globale Plastik Abkommen (engl. ‘Global Plastics Treaty`) zu fordern.
Es ist erwiesen, dass PVC für fast alle Anwendungen durch weniger schädliche Materialien ersetzt werden kann.
Nur Verwendungen von PVC, für die es keine sichereren Alternativen gibt und die zum Schutz unserer Gesundheit oder Sicherheit erforderlich oder für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind, also wesentliche Verwendungszwecke, sollten unter streng kontrollierten Bedingungen weiter zulässig sein.
Die Europäische Kommission muss jetzt handeln, um einen Ausstieg aus PVC bis 2030 zu erreichen.
