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NGO Bündnis veröffentlich gemeinsame Stellungnahme zu EDCs

NGO Bündnis veröffentlich gemeinsame Stellungnahme zu EDCs

Hormongifte in Deutschland

Am 21. Dezember 2016 haben in Brüssel die Fachausschüsse der EU-Mitgliedstaaten für Biozide und Pestizide getagt. Das Bündnis aus den Nichtregierungsorganisationen PAN Germany, Umweltinstitut München, SumOfUs, WECF, HEJSupport, BUND und CBG hat die Ergebnisse und unsere Einschätzung dazu in einer öffentlichen Stellungnahme zusammengefasst.

Wir plädierein weiterhin an die Bundesregierung, sich den Positionen anderer Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Schweden, Dänemark oder den Niederlanden anzuschließen. Die nächste Verhandlungsrunde und eine zu erwartende Abstimmung ist für Ende Januar 2017 anberaumt.

Folgende Punkte der Vorschläge der EU Kommission werden besonders kritisch gesehen:

  • Die Nachweishürde für die Identifizierung von EDCs ist so hoch angesetzt, dass in der Konsequenz die Gesundheit von Mensch und Wildtieren weiter gefährdet wird, da viele EDCs nicht identifiziert und somit reguliert werden können5.
  • Die beabsichtigte Änderung der Rückausnahme vom Verwendungsverbot für hormonschädliche Pestizide6 bringt völlig neue Verfahrenselemente in die vom EU-Ministerrat und EU-Parlament verabschiedete Pestizid-Verordnung 1107/2009/EG ein. Mit dieser Änderung würde eine bestehende limitierte Ausnahmeregelung ein umfassendes Schlupfloch für die weitere Verwendung jener Stoffe werden, die als EDs identifiziert wurden.
  • Eine neue, von Deutschland eingebrachte Passage soll Stoffe von der Identifizierung als EDC ausschließen, die als Hormongifte zur Bekämpfung von Schädlingen entwickelt wurden und deren Zweckbestimmung es also ist, hormonschädigend zu wirken. Damit wird diesen EDCs ein Freibrief erteilt, obgleich sie Mensch und sog. Nichtzielorganismen schädigen können. Nach einem Vorschlag von Ungarn sind dies EDCs, die die Häutung oder das Wachstum von Nichtzielorganismen hemmen können. Deutschland erweiterte die Ausnahmeklausel und schlägt vor, alle derzeitigen und zukünftigen EDCs mit erwünschter endokriner Wirkweise, die das Hormonsystem exponierter Nichtzielorganismen schädigen können, aus der Identifizierung herauszunehmen. Es werden auch keine Begrenzungen hinsichtlich Spezifität, Persistenz oder Toxizität gegenüber Nichtzielorganismen vorgenommen.

Link zur Stellungnahme:

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Written by olgaalex

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